Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Hundebetreuung
PfotenGut Radenhausen
Lea Stallwitz
Gut Radenhausen 1
35287 Amöneburg
E-Mail: info@pfotengut-radenhausen.de
Telefon / WhatsApp: 0177 4881504
§ 1 Geltungsbereich & Vertragsgegenstand
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Betreuung von Hunden (Tagesbetreuung, Urlaubsbetreuung, Gassiservice) zwischen Lea Stallwitz PfotenGut Radenhausen (nachfolgend „Betreuer“) und dem Hundehalter (nachfolgend „Halter“).
2. Es gelten jeweils die AGB in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
§ 2 Aufnahmekriterien & Kennenlerntreffen
1. Katzenverträglichkeit: Da im Haushalt des Betreuers Katzen leben, werden ausnahmslos nur Hunde aufgenommen, die garantiert und nachweislich katzenverträglich sind. Sollte sich während der Betreuung herausstellen, dass der Hund eine akute Gefahr für die im Haushalt lebenden Katzen darstellt, behält sich der Betreuer vor, die Betreuung im Interesse der Sicherheit der Tiere abzubrechen oder den Hund auf Kosten des Halters anderweitig unterzubringen.
2. Kennenlerntreffen: Für Neukunden ist vor der ersten verbindlichen Buchung ein persönliches Kennenlerntreffen zwingend erforderlich. Der Betreuer entscheidet nach diesem Treffen über die Aufnahme des Hundes.
- Für das Kennenlerntreffen wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 20,00 € berechnet, die im Voraus zu begleichen ist.
- Gutschrift bei Buchung: Kommt es im Anschluss an das Treffen zu einer Betreuungsbuchung, werden die 20,00 € vollumfänglich mit der ersten Betreuungsrechnung verrechnet (das Treffen ist für Kunden somit effektiv kostenlos). Sollte der Betreuer die Betreuung nach dem Treffen ablehnen, wird der Betrag vollständig zurückerstattet bzw. nicht berechnet. Kommt keine Buchung zustande oder wird der Termin vom Halter nicht wahrgenommen, verbleibt der Betrag beim Betreuer als Aufwandsentschädigung für die reservierte Zeit.
3. Hundeverträglichkeit: Da im Haushalt weitere Betreuungshunde bzw. eigene Hunde leben, werden nur sozialverträgliche und mit Artgenossen gut verträgliche Hunde aufgenommen.
4. Zaunrespekt / Ausbrecherschutz: Der Garten ist mit einem 130 cm hohen Zaun eingezäunt. Der Halter versichert, dass der Hund diesen Zaun respektiert, nicht versucht, ihn zu überspringen, zu untergraben oder in sonstiger Weise auszubrechen. Für Hunde mit bekannter Neigung zum Ausbrechen oder Überspringen von Zäunen in dieser Höhe kann keine Betreuung übernommen werden.
§ 3 Gesundheit, Impfschutz & Parasitenprophylaxe
1. Der Halter versichert, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten ist.
2. Impfschutz: Für den Hund muss ein gültiger, altersgerechter Impfschutz vorliegen (mindestens Tollwut, Staupe, Parvovirose, Leptospirose). Der Impfpass ist vor Betreuungsbeginn vorzulegen.
3. Ektoparasitenprophylaxe: Der Betreuungshund muss lückenlos gegen Ektoparasiten (Flöhe, Zecken) geschützt sein. Dieser Schutz muss zwingend durch tiermedizinisch zugelassene Präparate (z. B. Spot-ons oder Tabletten vom Tierarzt) erfolgen. Alternative oder homöopathische Mittel (wie z. B. Bernsteinketten, Kokosöl, Schwarzkümmelöl) werden als ausreichende Prophylaxe nicht akzeptiert.
4. Läufigkeit: Läufige Hündinnen werden nur nach vorheriger, ausdrücklicher Absprache betreut. Wird eine Hündin unangekündigt während des Betreuungszeitraums läufig, haftet der Betreuer nicht für die Folgen eines eventuellen Deckaktes. Entstehende Mehrkosten für eine dadurch erforderliche getrennte Unterbringung trägt der Halter.
5. Besonderheiten: Chronische Erkrankungen, Allergien, Verhaltensauffälligkeiten oder die Notwendigkeit von Medikamenteneingaben sind dem Betreuer vor Betreuungsbeginn unaufgefordert mitzuteilen.
§ 4 Leistungen des Betreuers & Fütterung
1. Leistungsumfang: Die Betreuung erfolgt mit Familienanschluss. Im Tagespreis von 45,00 € enthalten sind:
- Individuelle Betreuung und Integration in den Haushalt
- Zwei große Gruppen-Spaziergänge pro Tag
- Ein kleiner, individueller Spaziergang pro Tag
- Freilauf im eingezäunten Garten
- Grund-Fellpflege
- Fütterung und Verabreichung von Medikamenten (nach Anweisung des Halters)
2. Futter: Das gewohnte Futter ist vom Halter in ausreichender Menge für den gesamten Betreuungszeitraum mitzubringen. Bringt der Halter kein Futter mit, kann dieses nach Absprache gegen einen entsprechenden Aufpreis vom Betreuer gestellt werden.
3. Hol- und Bringservice: Eine Abholung oder Rückbringung des Hundes ist nach Vereinbarung möglich. Hierfür wird eine Fahrtkostenpauschale von 0,50 € pro gefahrenem Kilometer berechnet.
4. Mitgebrachte Gegenstände: Für vom Halter mitgebrachte Gegenstände (z. B. Hundebetten, Decken, Leinen, Geschirre, Spielzeug) übernimmt der Betreuer keine Haftung bei Beschädigung, Zerstörung oder Verlust – weder durch den eigenen Hund noch durch andere Betreuungshunde.
5. Ausrüstung: Der Hund muss über ein gut passendes, verkehrssicheres Brustgeschirr verfügen, da Hunde auf Spaziergängen grundsätzlich an einem Brustgeschirr geführt werden. Tierschutzwidrige Ausrüstung (z. B. Zugstopphalsbänder ohne Stopp, Stachelhalsbänder, Erziehungshilfen mit Zugwirkung, Teletakt) wird prinzipiell nicht akzeptiert und nicht verwendet. Sollte der Hund mit schlecht passender, beschädigter oder ungeeigneter Ausrüstung übergeben werden, behält sich der Betreuer vor, diese für die Dauer des Aufenthalts im Sinne der Sicherheit und des Tierwohls gegen eine geeignete betriebseigene Ausrüstung zu tauschen.
§ 5 Preise, Rechnungsstellung & Zahlungsbedingungen
1. Der Preis für die Hundebetreuung beträgt 45,00 € pro Tag.
2. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss der Betreuung durch Rechnungsstellung.
3. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb der auf der Rechnung angegebenen Zahlungsfrist ohne Abzug zahlbar. Als Zahlungsmethoden stehen Banküberweisung und PayPal zur Verfügung.
4. Feiertagszuschlag: An gesetzlichen Feiertagen wird ein Zuschlag von 15,00 € pro Tag berechnet.
§ 6 Haftung & Hunde-Haftpflichtversicherung
1. Der Halter versichert, dass für den eingebrachten Hund eine gültige und betriebsbereite Hundehalter-Haftpflichtversicherung besteht.
2. Der Halter bleibt auch während des Betreuungszeitraums Tierhalter im Sinne des § 833 BGB. Er haftet für alle Sach-, Personen- oder Vermögensschäden, die durch seinen Hund an Dritten, dem Betreuer, dessen Eigentum, den Katzen oder anderen Betreuungshunden verursacht werden.
3. Der Betreuer haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Betreuers beruhen. Für gesundheitliche Folgen vorerkrankter oder verdeckter Leiden übernimmt der Betreuer keine Haftung.
§ 7 Tierärztliche Notfallversorgung
1. Sollte der Hund während der Betreuung erkranken, sich verletzen oder Anzeichen einer akuten Verschlechterung des Gesundheitszustands zeigen, ist der Betreuer berechtigt, im Ermessen des Tierwohls unverzüglich einen Tierarzt aufzusuchen.
2. Wahl der Tierarztpraxis:
- Primär wird der Haus- bzw. Heimtierarzt des Hundes aufgesucht, sofern dieser für den Betreuer in zumutbarer Entfernung liegt und zum betreffenden Zeitpunkt geöffnet hat.
- Ist der Hausarzt nicht erreichbar, zu weit entfernt oder liegt ein Notfall außerhalb der regulären Öffnungszeiten vor, wird der Hund im Tiergesundheitszentrum Marburg in Cölbe, beim tierärztlichen Notdienst oder in der Tierklinik Gießen vorgestellt.
3. Der Betreuer informiert den Halter (oder die im Vertrag hinterlegte Notfallkontaktperson) so schnell wie möglich über den Vorfall und den Zustand des Tieres.
4. Sämtliche im Rahmen der Behandlung entstehenden Kosten (Tierarztrechnungen, Medikamente, Klinikgebühren) sowie Fahrtkosten (0,50 € pro gefahrenem Kilometer) trägt zu 100 % der Halter.
§ 8 Übergabezeiten & Unangekündigte Besuche
1. Zeiten: Bringen und Abholen des Hundes ist grundsätzlich nur nach Absprache und im Zeitfenster zwischen 08:00 Uhr und 21:00 Uhr möglich.
2. An der Betreuungsadresse herrscht kein öffentlicher Publikumsverkehr. Unangekündigte Besuche sind ausdrücklich ausgeschlossen, um die Ruhe der Betreuungshunde und das Wohlergehen der im Haushalt lebenden Tiere zu sichern.
3. Verspätungen bei der Abholung:
- Werden vereinbarte Abholzeiten ohne vorherige Ankündigung/Entschuldigung überschritten, wird ab einer Verspätung von mehr als 30 Minuten für jede angefangene Stunde eine Gebühr von 10,00 € berechnet.
- Verschiebt sich die Abholung auf die Zeit nach 21:00 Uhr, wird zusätzlich ein Spätzuschlag von 20,00 € fällig.
4. Unangekündigte Betreuungsverlängerung & Nicht-Abholen:
- Sollte der Hund am vereinbarten Abholtag nicht abgeholt werden und meldet sich der Halter nicht rechtzeitig, um eine Verlängerung abzusprechen, wird jeder weitere Betreuungstag mit 150 % des regulären Tagespreises (67,50 € / Tag) berechnet.
- Sollte der Halter sowie die im Vertrag genannte Notfallkontaktperson ohne Rückmeldung nicht erreichbar sein und der Hund nicht abgeholt werden, ist der Betreuer berechtigt, den Hund nach Ablauf von 3 Tagen auf Kosten des Halters in ein Tierheim seiner Wahl zu übergeben.
§ 9 Stornierung & Ausfallgebühren
Stornierungen müssen in Textform (z. B. per WhatsApp oder E-Mail) erfolgen.
1. Tagesbetreuung und Gassi-Service: Eine Absage ist bis 48 Stunden vor Betreuungsbeginn kostenfrei. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen werden 50 % des vereinbarten Betreuungspreises berechnet.
2. Urlaubsbetreuung (mit Übernachtung):
- Bis 14 Tage vor Betreuungsbeginn: kostenfrei
- 13 bis 3 Tage vor Betreuungsbeginn: 50 % des vereinbarten Gesamtbetrags
- Unter 3 Tagen (72 Stunden) vor Betreuungsbeginn oder bei Nichterscheinen: 80 % des vereinbarten Gesamtbetrags
3. Dem Halter bleibt der Nachweis gestattet, dass dem Betreuer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.